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Belehrung abgebender Personen gemäß ChemVerbotsV

Do., 24. Nov.

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Online-Belehrung mit ZOOM*

Belehrung gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 3 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBI. I S. 94) - - Gültigkeit: 1 Jahr - - Exklusiv im Rahmen einer Vereinbarung zur Beauftragung des CHEMIEBÜRO® zur Stellung einer Sachkundigen Person

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Belehrung abgebender Personen gemäß ChemVerbotsV
Belehrung abgebender Personen gemäß ChemVerbotsV

Zeit & Ort

24. Nov. 2022, 11:00 – 11:30

Online-Belehrung mit ZOOM*

Über die Veranstaltung

Im Rahmen der Beauftragung des CHEMIEBÜRO® zur Stellung einer Sachkundigen Person gemäß Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) führt eine Sachkundige Person diese Belehrung gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 3 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBI. I S. 94) durch. 

Die Teilnehmer/-innen erhalten eine Bescheinigung über ihre Teilnahme. Diese Belehrung gilt bundesweit für 1 Jahr und muss jährlich wiederholt werden.

Referenten / Sachkundige Personen: 

  • Dr. Stefan Woelki 
  • Dr. Frank Döring
  • Matthias Stangl 
  • Johann Simbürger

Ziel der Fortbildung:

Die Teilnehmer/-innen der Belehrung werden

  • in die Lage versetzt, Gefahrstoffe, welche der ChemVerbotsV unterliegen, zu erkennen und zu benennen
  • informiert, welche Anforderungen bei der Abgabe von Gefahrstoffen an Kunden zu beachten sind
  • in die Lage versetzt, die richtigen Maßnahmen einzuleiten, um die Abgabe von Gefahrstoffen vorschriftskonform durchführen zu können
  • ihrer Verantwortung gerecht, ihren Kunden die nötigen Informationen über Gefahren, Verwendung und Entsorgung von Gefahrstoffen zukommen zu lassen
  • die Konsequenzen bei Nichtbeachtung der ChemVerbotsV kennen lernen

Nach erfolgter Belehrung ist die Abgabe der betreffender Stoffe/Gemische an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten erlaubt. 

Inhalt der Fortbildung:

  • Grundlagen der ChemVerbotsV (Was regelt die ChemVerbotsV?)
  • Wer  darf gefährliche Stoffe/Gemische abgeben?
  • Welche Stoffe/Gemische unterliegen der ChemVerbotsV?
  • Kennzeichnungsquellen (Wo schaue ich nach?)
  • Anforderungen bezüglich der Abgabe und Dokumentationpflichten
  • Konsequenzen bei Nichtbeachtung
  • individuelle Fragen

Für wen ist diese Veranstaltung gedacht?

Die Belehrung ist für beauftragte (abgebende) Personen bestimmt, welche nicht über die Sachkunde gem. § 11 ChemVerbotsV verfügen und die betreffenden Stoffe/Gemische ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgeben.

Voraussetzung für die Teilnahme:

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Vereinbarung zwischen Ihrem Unternehmen und dem CHEMIEBÜRO® zur Stellung einer Sachkundigen Person. Bei Vertragsabschluß erhält Ihr Unternehmen einen Firmen-Zugangscode (cba), den Sie bereits zur Anmeldung benötigen. Sollten Sie noch keinen Firmen-Zugangscode haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder an das CHEMIEBÜRO®.

Technische Voraussetzungen:

*Zur Durchführung des Webinar wird der Anbieter ZOOM verwendet. Sie benötigen ggf. Administratorrechte, um eine Anwendung auf Ihrem Gerät zu installieren. Alternativ können Sie auch über dirket Ihren Internet-Browser teilnehmen.

Anmeldeschluss und weitere Bedingungen:

  • Anmeldeschluss ist jeweils 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung.
  • Die Veranstaltung findet als Video-Schulung statt (keine Telefonkonferenz).
  • Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.
  • Der Identitätsnachweis muss durch ein geeignetes Nachweisverfahren oder zumindest über eine Videoidentifizierung erfolgen.
  • Die Anwesenheit der Teilnehmenden ist durch Kontrolle via direkter und unvermittelter Ansprache und damit  einhergehender Aktivierung der Videofunktion sicherzustellen.

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