Belehrung abgebender Personen gemäß ChemVerbotsV
Do., 24. Nov.
|Online-Belehrung mit ZOOM*
Belehrung gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 3 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBI. I S. 94) - - Gültigkeit: 1 Jahr - - Exklusiv im Rahmen einer Vereinbarung zur Beauftragung des CHEMIEBÜRO® zur Stellung einer Sachkundigen Person
Zeit & Ort
24. Nov. 2022, 11:00 – 11:30
Online-Belehrung mit ZOOM*
Über die Veranstaltung
Im Rahmen der Beauftragung des CHEMIEBÜRO® zur Stellung einer Sachkundigen Person gemäß Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) führt eine Sachkundige Person diese Belehrung gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 3 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBI. I S. 94) durch.
Die Teilnehmer/-innen erhalten eine Bescheinigung über ihre Teilnahme. Diese Belehrung gilt bundesweit für 1 Jahr und muss jährlich wiederholt werden.
Referenten / Sachkundige Personen:
- Dr. Stefan Woelki
- Dr. Frank Döring
- Matthias Stangl
- Johann Simbürger
Ziel der Fortbildung:
Die Teilnehmer/-innen der Belehrung werden
- in die Lage versetzt, Gefahrstoffe, welche der ChemVerbotsV unterliegen, zu erkennen und zu benennen
- informiert, welche Anforderungen bei der Abgabe von Gefahrstoffen an Kunden zu beachten sind
- in die Lage versetzt, die richtigen Maßnahmen einzuleiten, um die Abgabe von Gefahrstoffen vorschriftskonform durchführen zu können
- ihrer Verantwortung gerecht, ihren Kunden die nötigen Informationen über Gefahren, Verwendung und Entsorgung von Gefahrstoffen zukommen zu lassen
- die Konsequenzen bei Nichtbeachtung der ChemVerbotsV kennen lernen
Nach erfolgter Belehrung ist die Abgabe der betreffender Stoffe/Gemische an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten erlaubt.
Inhalt der Fortbildung:
- Grundlagen der ChemVerbotsV (Was regelt die ChemVerbotsV?)
- Wer darf gefährliche Stoffe/Gemische abgeben?
- Welche Stoffe/Gemische unterliegen der ChemVerbotsV?
- Kennzeichnungsquellen (Wo schaue ich nach?)
- Anforderungen bezüglich der Abgabe und Dokumentationpflichten
- Konsequenzen bei Nichtbeachtung
- individuelle Fragen
Für wen ist diese Veranstaltung gedacht?
Die Belehrung ist für beauftragte (abgebende) Personen bestimmt, welche nicht über die Sachkunde gem. § 11 ChemVerbotsV verfügen und die betreffenden Stoffe/Gemische ausschließlich an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten abgeben.
Voraussetzung für die Teilnahme:
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Vereinbarung zwischen Ihrem Unternehmen und dem CHEMIEBÜRO® zur Stellung einer Sachkundigen Person. Bei Vertragsabschluß erhält Ihr Unternehmen einen Firmen-Zugangscode (cba), den Sie bereits zur Anmeldung benötigen. Sollten Sie noch keinen Firmen-Zugangscode haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder an das CHEMIEBÜRO®.
Technische Voraussetzungen:
*Zur Durchführung des Webinar wird der Anbieter ZOOM verwendet. Sie benötigen ggf. Administratorrechte, um eine Anwendung auf Ihrem Gerät zu installieren. Alternativ können Sie auch über dirket Ihren Internet-Browser teilnehmen.
- PC/Laptop/Mac oder Tablet
- Kamera
- vorzugsweise Headset oder eingebaute Lautsprecher und Mikrofon
- Systemanforderungen für Windows, macOS und Linux
- Systemanforderungen für iOS, iPadOS und Android
- Breitbandanforderungen
- FAQs von ZOOM
Anmeldeschluss und weitere Bedingungen:
- Anmeldeschluss ist jeweils 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung.
- Die Veranstaltung findet als Video-Schulung statt (keine Telefonkonferenz).
- Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.
- Der Identitätsnachweis muss durch ein geeignetes Nachweisverfahren oder zumindest über eine Videoidentifizierung erfolgen.
- Die Anwesenheit der Teilnehmenden ist durch Kontrolle via direkter und unvermittelter Ansprache und damit einhergehender Aktivierung der Videofunktion sicherzustellen.